Zollabfertigung und Versicherung
Zollformalitäten
Die Beförderung von Kunstwerken unterliegt gesetzlichen Regelungen. Die jeweilige Gesetzgebung ist von Land zu Land verschieden, auch wenn man innerhalb der Europäischen Union bestrebt ist, diese Gesetze zu harmonisieren. In Frankreich können je nach Wert und Alter der beförderten Kunstwerke verschiedene Schritte erforderlich sein.
Wir kennen uns mit den Zollformalitäten, die für den Transport der Kunstwerke notwendig sind, genau aus und erledigen diese. Unsere Zollagenten beraten Sie und klären Sie über die Besonderheiten des Zollrechts bei Import und Export auf.
Versicherung als Zollformalität
In den meisten Fällen wählen die Organisatoren eine Vollkaskoversicherung „von Nagel zu Nagel“. Dies ist die beste Absicherung für ein Kunstwerk, da sie alle möglichen Risiken ab der Abreise vom Ausgangsort (oder von seinem Leihgeber) bis zu dem Zeitpunkt abdeckt, an dem das Kunstwerk wieder an seinem ursprünglichen „Nagel“ hängt, d.h. einschließlich des Hin- und Rücktransports und der Ausstellungsdauer.
Auf Anfrage bieten wir Ihnen eine Versicherung zum Verkehrswert an.